Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des MTB Stall Springe, Andreas Bohne

1. Der/dem Kundin(en) wird vom MTB Stall Springe ein Mountainbike vermietet, welches

    für einen im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum für private Zwecke gemäß dieser AGB

    genutzt werden darf.

 

2. Der Vermieter sichert der/dem Kundin(en) zu, ein technisch einwandfreies Fahrrad zur Verfügung zu

    stellen. 

 

3. Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige und geschäftsfähige Personen. Minderjährige

    Personen dürfen in Begleitung von Erziehungsberechtigten, oder mit deren schriftlicher Genehmigung

    unsere Räder nutzen.

 

4. Der Abschluss eines Mietvertrages kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises erfolgen.

 

5. Die Überlassung der Leihräder gegenüber Dritten ist verboten!

 

6. Der/die Kunde(in) hat bei Entgegennahme des Mietgegenstandes eine Kaution und einen gültigen Personalausweis zu hinterlegen. Diese

    Kaution wird bei Rückgabe des Mietobjektes erstattet, wenn das Mietobjekt zum Zeitpunkt der

    Rückgabe ohne Mängel ist. Vor der Vermietung, bzw. zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter,

    festgestellte Mängel am Mietobjekt sind hiervon unberührt, wenn sie im Mietvertrag schriftlich vermerkt

    wurden.

 

7. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, das Fahrrad sorgfältig und schonend zu behandeln und

    ausschließlich im Rahmen des Verwendungszweckes zu nutzen. Die Teilnahme an Rennen, sowie die

    Nutzung des Räder im Bikepark und auf illegalen Trails ist nicht gestattet.

 

8. Der Vermieter weist ausdrücklich auf das maximal zulässige Systemgewicht bzw. Gesamtgewicht

    (Fahrer/in inkl. Kleidung, Gepäck und Rad) des Herstellers (STEVENS) von max. 115kg hin. Dieses

    darf nicht überschritten werden!

 

9. Der/die Mieter/in haftet für alle Schäden am Mietobjekt, die in Folge einer unsachgemäßen oder

    verkehrswidrigen Nutzung des Mietobjektes entstanden sind. Die gilt für Schäden am Mietobjekt selbst,

    wie auch für Sach- und Personenschäden Dritter, die der/die Mieter/in zu verantworten hat.

 

10. Der/die Mieter/in hat unverzüglich nach bekannt werden von Mängeln, Defekten und Schäden am 

      Fahrrad und der ggf. ausgeliehener Schutzbekleidung (z.B. Helm), diese dem Vermieter anzuzeigen.

 

11. Schäden am Mietobjekt die in der Verantwortung des/der Mieters/in liegen müssen unverzüglich

      behoben werden. Eine in diesem Zusammenhang notwendige Reparatur des Mietobjektes kann nur

      durch den Vermieter selbst oder eine qualifizierte Fachwerkstatt erfolgen. Der Mieter haftet für

      sämtliche von ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldeten Schäden (insbesondere

      Schäden, die am Fahrrad/Helm/Protektoren oder die Dritten entstehen). Bei Totalschaden oder Verlust

      (auch Diebstahl) schuldet der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Fahrrads.

      Der Mieter ist nach seiner Wahl auch berechtigt, die Reparatur selbst auf seine Kosten in einer

      Reparaturwerkstatt ausführen zu lassen, wobei er den Nachweis zu erbringen hat, dass die

      Reparatur in einer geeigneten Reparaturwerkstatt erfolgt ist.

 

12. Die Rückholung oder Bergung von Rädern, aufgrund von Pannen, Unfällen oder Ausfall des/der

      Fahrers/in ist kostenpflichtig. Der Vermieter berechnet für die Rückholung von einem oder mehreren

      Rädern, den Preisen der des angebotenen Bike – Transportservice entspricht. 

 

13. Der Vermieter empfiehlt dem/der Mieterin den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die

      mögliche Risiken aus der Nutzung des Mietobjektes abdeckt. 

 

14. Für die Nutzung des Mietobjektes wird das Tragen eines zugelassenen Fahrradhelms für Personen

      ab 18 Jahren dringend empfohlen! Minderjährige müssen einen entsprechenden Helm tragen!

 

15.  Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter an dem im

       Mietvertrag angegebenen Ort während zur vereinbarten Zeit zurückzugeben.

 

16. Das Fahrrad muss bei der Rückgabe an den Vermieter ordnungsgemäß gereinigt sein. Ist dies nicht

      der Fall, ist der Vermieter berechtigt eine Reinigungspauschale in Höhe von 3,- € pro Rad von der

      hinterlegten Kaution abzuziehen.  

 

17. Eine mögliche Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit schriftlicher Zustimmung des

      Vermieters, vor Ende des laufenden Mietverhältnisses möglich. Der Mieter hat keinen Anspruch auf

      Verlängerung des Mietvertrages, so dass der Vermieter dies ohne Angabe von Gründen ablehnen

      kann. Bei halb-tageweiser Ausleihe kann eine Verlängerung des Mietverhältnisses auch

      ausnahmsweise telefonisch erfolgen.  

 

18. Eine Reservierung von Rädern kann schriftlich oder per Email erfolgen. Mit der Bestätigung des/der

      Mieter/in auf das Mietangebot durch den Vermieter ist die Reservierung verbindlich erfolgt.

 

19. Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem gebuchten Kalendertag kostenlos. Anschließend wird der

      volle Preis fällig.